Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
von Waren und die Reparatur von Fahrrädern
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden in ihrer zum Zeitpunkt
des Kaufs/Auftragserteilung zur Fahrradreparatur gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung unseres Sortiments in unserem Geschäftsraum
stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Mit Abgabe einer Bestellung
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns
die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
Wir verpflichten uns, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich
nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
- Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware und/oder der
nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Lieferanten, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Unsere Kunden werden darüber unverzüglich von uns informiert.
Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir erstatten.
- Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton
und/oder Gewicht sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens
des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand
nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für
den Kunden zumutbar sind.
- Wir speichern den Vertragstext. Der Vertragsabschluß und die Vertragsabwicklung erfolgt in deutsch.
§ 3 Preise
- Die in unserem Geschäftsraum ausgewiesenen Preise bzw.
Dienstleistungen sind einschließlich aller Steuern (auch die Umsatzsteuer)
und sonstiger Preisbestandteile angegeben.
- Sollten sich zwischen Bestellung des Kunden und der Annahme
der Bestellung durch uns die Preise ändern, behalten wir
uns vor, die Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. Von
einer Erhöhung wird der Kunde von uns unverzüglich informiert
und wir geben ihm die Möglichkeit, noch vor Lieferung der
Ware vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferung und Lieferungsverzug
- Unsere Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich,
soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich verbindlich
zugesagt wurde.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für
Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten
als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
- Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen,
wie z.B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die
Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung
u.a., tritt kein Lieferverzug ein.
§ 5 Abnahme
- Der Kunde hat das Recht innerhalb von acht Tagen nach Zugang
der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten
Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist
den Kaufgegenstand abzunehmen.
- Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger
als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand,
so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
- Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme
vom Kunden oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Kunde
für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dies
gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
§ 6 Gewährleistung
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei
Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. Liegt in dieser
Zeit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann
der Kunde zunächst wahlweise Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht
in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder
schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Wir bitten unsere Kunden den Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns
durch Kaufbeleg, Rechnung, Lieferschein u.a. nachzuweisen.
- Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels
der verkauften Sache wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist
für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.
§ 7 Zahlung und Zahlungsverzug
Bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch
acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - ist der Kaufpreis
und der Preis für Nebenleistungen zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz verlangen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden unser Eigentum.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Wirksamkeit
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Gießen.
- Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen
enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform und der Einbeziehung in den Kaufvertrag. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 10 Besonderheiten im Bereich Fahrradreparatur
- Auftragserteilung, Preisangaben und Kostenvoranschlag
- Im Auftragsschein werden die zu erbringenden Leistungen
bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin
wird angeben. Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers
hin vermerken wir die Preise, die bei der Durchführung
des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen, wobei die
Preisangaben auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden
Positionen der bei uns ausliegenden Preise erfolgen können.
- Für verbindliche Preisangaben bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages, in dem wir die durchzuführenden
Arbeiten und die zu verwendenden Einbau-/Ersatzteile einzeln
aufführen und mit den betreffenden Preisen versehen.
Bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe sind wir
an den Kostenvoranschlag gebunden.
- Wir sind berechtigt dem Auftraggeber unsere zur Erstellung
des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen in Rechnung
zu stellen, sofern kein Auftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages
erteilt worden ist.
- Fertigstellung
- Sollte schriftlich ein als verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermin
vereinbart worden sein, so sind wir zur Einhaltung verpflichtet.
Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber
dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung
ein, werden wir dem Auftraggeber unverzüglich davon in
Kenntnis setzen und einen neuen Fertigstellungstermin nennen.
- Sollten wir den Fertigstellungstermin infolge höherer
Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden
nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber über
die Verzögerung unverzüglich informieren, soweit
dies möglich und zumutbar ist. Eine Pflicht zum Schadensersatz
gegenüber dem Auftraggeber aufgrund eintretender Verzögerungen
besteht nicht.
- Abnahme
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme
des Auftragsgegenstandes grundsätzlich an unserem Geschäftssitz.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand
innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige
und Aushändigung oder übersendung Rechnung abzuholen.
Wir behalten uns vor, im Falle der Nichtabnahme von unseren
gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen.
- Befindet sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug, behalten
wir uns vor, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr
zu berechnen. Wir sind berechtigt, nach unserem Ermessen,
den Auftragsgegenstand auch anderweitig aufzubewahren. Der
Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahren der Aufbewahrung
im Falle des Abnahmeverzugs.
- Berechnung des Auftrages
- In der Rechnung weisen wir Preise oder Preisfaktoren für
jede technische in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie
für verwendete Ersatzteile/Materialien gesondert aus.
Die anfallende Umsatzsteuer wird angegeben.
- Erfolgt die Auftragsausführung auf der Grundlage eines
verbindlichen Kostenvoranschlages, genügt eine Bezugnahme
auf den Kostenvoranschlag. Zusätzliche Arbeiten/Leistungen
werden besonders aufgeführt.
- Eine Rechnungsberichtigung von unserer Seite bzw. eine
Beanstandung des Auftraggebers muss innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Rechnung erfolgen. Danach gilt der ausgewiesene
Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.
- Zahlung
- Bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung wird der gesamte Rechnungsbetrag
sofort in bar fällig, spätestens jedoch acht Tage
nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder
übersendung der Rechnung.
- Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
- Der Auftraggeber kann gegen unsere Forderungen nur dann
die Aufrechnung erklären, wenn seine Gegenforderungen
unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur
zu, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag
beruht.
- Erweitertes Pfandrecht
Wegen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis oder wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder
sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
stehen, behalten wir uns ein vertragliches Pfandrecht an den
aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen
vor. Wir sind berechtigt, das vertragliche Pfandrecht auch wegen
Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehung geltend
zu machen, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
- Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren
in einem Jahr ab Abnahme des Auftraggegenstandes. Nimmt der
Auftraggeber den Auftragsgegenstand in Kenntnis eines Mangels
ab, so stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn
er sich diese bei der Abnahme vorbehalten hat. Bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
des Auftraggebers unberührt.
- Haftung
- Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen
mangelhaft durchgeführter Reparatur ist ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir
die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei arglistigem Verschweigen
des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben
etwaige Ansprüche des Auftraggebers unberührt. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für
den Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist,
haften wir lediglich für etwaige damit verbundene Nachteile.
- Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren,
Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich
in Verwahrung genommen sind und für die durch einen Mangel
des Auftragsgegenstandes selbst verursachte Schäden wird
bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
- Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche
Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten
wir uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen
das Eigentum daran vor.
§ 11 Informationen zum Batteriegesetz
- Wir sind als Händler bezüglich des Vertriebs von Batterien und Akkus verpflichtet, Sie als Verbraucher darauf hinzuweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Batterien und Akkus zurückzugeben.
- Gebrauchte Batterien können bei uns, Delta bike sports GmbH, Wingert 17, 35396 Gießen, zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist auch in einer kommunalen Sammelstelle möglich. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen (durchgestrichene Mülltonne und chemisches Symbol) versehen. Die Rückgabemöglichkeit in unserer Verkaufsstelle beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben sowie auf die Menge, derer sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.